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Boigraphie von Herrn August Ellegast

Boigraphie von Herrn August Ellegast, aus  Bodmann Ludwigshafen BW Teil I-3

 PROSPEKTBILD DAVON 32   

Dann im Jahre 197o, beging die Stadt Überlingen ihr 12oo-jähriges Bestehen mit einem farbenprächtigen Festzug BILD DAVON  33 + 34

Hier nun ist ein Ausschnitt von den Themen beim Festzug:

Pfahlbauten am Überlinger- See(Pfahlbauleute und Pfahlbauhaus der Bronce-

zeit): Römer am Bodensee(um Chr. Geb.)- Kohorte römischer Legionäre mit

Hauptleuten zu Pferd; Überlingen als Alemannischer Herzogsitz(Herzog Gunzo tuft den hl. Gallus zur Heilung seiner Tochter Fridiburg) . Im folgen

Alemannen:; IBURINGA- Jahr 770(die erste Urkunde die den Namen der

Stadt erwähnt. Ein Schenkungsvertrag des alemannischen Grafen Rotbert

an das Kloster St. Gallen in ‘Iburinga vila publica‘ dem fränkischen Fronhof

ausgestellt; St. Michael in AUFKIRCH(seit dem 7. Jahrhundert ist die heute

noch stehende Kapelle auf der Anhöhe der Bauernsiedlung AUFKIRCH

über der Stadt bezeugt. Sie war bis Jahr 1350 die Mutterkirche der Filiale

St. Nikolaus in der Stadt; 1000 n.Chr. GOLDBACHER KAPELLE, die

heute noch stehende St. Sylvester Kapelle im Vorort Goldbach(am west-

lichen Seeufer gelegen) wurde schon um 1000 n. Chr. von Reichenauer

Mönchen mit Fresken bemalt; Kaiser BARBAROSSA gründet Überlingen

als Marktstadt um Jahr 1180. Der Kaiser erscheint in einem Zug von Kreuz-

rittern; KORNMARKT  ‘GRETH‘ . durch seine ‘GRETH‘( das heute noch

stehende alte Kornhaus am Landungsplatz- am südlichen Seeufer gelegen)

nimmt die Stadt einen großen wirtschaftlichen Aufschwung als Umschlagplatz von Wein und Getreide. In Anwesenheit der städtischen Bediensteten

der ‘Greth‘ kaufen Reiche aus der Schweiz, das Getreide von den Bauern

des Linzgaues und aus Oberschwaben; Überlinger WEINBAU(Überlingen

hatte den größten Rebbesitz am See); SPITAL ZUM HEILIGEN GEIST-        ABHANDLUNG ÜBER DEN WEINBAU IN ÜBERLINGEN AM BODEN-    SEE: Der Weinbau, der in Überlingen am Bodensee über viele Jahrhunderte      hinweg eine bedeutende Rolle gespielt hat, ist sehr alt und hat seine Anfänge       im orientalischen Kulturkreis, von wo aus er über die Griechen und Römer        nach Zentraleuropa exportiert wurde. An den Bodensee dürfte der Wein wohl     mit den Römern und im Zuge der Ausbreitung des Christentums gekommen sein.  BILD- NR.  35  -ETTIKETT- Die sonnig- steilen Südhänge und die kalkreichen Verwitterungsböden in Verbindung mit dem Moränenschutt ließen den neu gepflanzten Wein inder Bodenseegegend alsbald gut gedeihen. Urkundlich nachweisen läßt sich der Weinbau allerdings erst seit der Karolinger Zeit. In grösserem. fläcfhendeckendem Umfang wurde der Weinbau vermutlich erst seit der Stauferzeit betrieben. Mitte des 13. Jahrhunderts war schließlich die gesamte Überlinger Stadtmarkung außer weniger Obst- und Gemüsegärten mit ertragreichen Weinbergen bedeckt. Kein Wunder also, daß Überlingen im späten Mittelalter über das größte Rebgebiet im Bodenseeraum verfügte und seine Bürger Wein gegen Lebensmittel und andere wichtige Waren eintauschten. Ende des 16. Jahrhunderts belief sich die durchschnittliche Ernte auf 2,5 Millionen Liter vorzüglichen Weines, der auf rund 268 ha Anbaufläche herangewachsen war. Der Rebbau erwies sich für die Stadt als größter Reichtum. Die vielfältigen vom Magistrat erlassenen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz und zur Förderung dieser wirtschaftsform wurden streng überwacht. Acht ehrenamtlich bestellte Rebbauschauer durchstreiftren kontrollierend das Anbaugebiet, drei unbesoldete Umbauschauer trugen für die intensive Bearbeitung aller Flächen Sorge und führten eine Art Qualitätsprüfung durch. Restriktive Importbeschränkungen sowie städtische Subventionierung des Weinexports schufen eine Basis,auf der sich das Überlinger Weingeschäft stets im Aufwärtstrend befand. Mutwilliges Zerstören von Rebbergen oder anderen Rebfrevel ahndeten die Rechtsprechenden und um ihr Einkommen besorgten Stadtväter nicht selten mit dem Tode. Durch eine rigide Gesetzgebung, durch Protektionismus und schließlich durch Innovations-bereitschaft gelang es der Stadt Überlingen über Jahrhundert hinweg, ihre Vormachtstellung auf dem Gebiet des Weinbaus im Bodenseeraum zu halten.       

Zur Gewinnung des Weines verwendete man die Weinkelter, besser bekannt unter dem Namen ‘Torkel‘oder ‘Baumtorkel‘(lat. torquere = pressen), von denen im Jahre 1500 über 1oo Exemplare über das Stadtgebiet verstreut existierten. Ab Mächtigkeit bzw. Größe dominierte der spitälische Torkel aus dem Jahre 1552 eine chronikalische Notiz enthält die Information, daß 70 Pferde einge-spannt werden mußten, um die gewaltigen Eichenbalken abzusschleppen. Der heutigentags im Garten neben dem Museum aufgebaute gewaltige Torkel ist übrigens ein ehemaliges Geschenk der Stadt Konstanz an den hiesigen Spital. Absatzmöglichkeiten für die riesige, in Überlingen produzierte Weinmenge ergaben sich einmal aus dem Wochenmarkt und den drei Jahrmärkten, auf denen immerhin die Hälfte des jährlichen Weinertrags den Weg entweder zum Endverbraucher oder zu den zahlreichen Wein-händlern fand, die insbesondere aus dem Allgäu und aus Oberschwaben des Weineinkaufs wegen nach Überlingen strömten. Nicht selten offerierten sie im Rahmen eines Tauschgeschäfts Getreide als Gegenleistung.       

Eine weitere Absatzmöglichkeit bot das sogenannte ‘Gässelieren‘: Nach Art der Besen- und Straßenwirtschaften konnten die Rebbauern ihren eigenen Wein ausschenken, direkt vermarkten. Im Unterschied zu den eigentlichen Schildwirten erhielt der Rebbauer die Titulatur ‘Gässelierer‘. Jener Wein aber, der weder verkauft, noch ausgeschenkt, noch durch Haustrunk aufgebraucht worden war, wurde in weiteren und tiefen Kellern gelagert, die zum Teil auch heute noch existieren. Kleine Vorbauten, sogenannte ‘Kellerhälse‘, sind untrügliche Indizien dafür, daß an jener Stelle einstmals Rebbauern ihrem Gewerbe nachgegangen sind. Einen gravierenden und drastischen Rückgang im wichtigsten Überlinger Wirtschaftszweig brachte der Dreißigjährige Krieg(1618 – 1648), dessen Auswirkungen die Bürger der Freien Reichstadt empfindlich trafen.            SEIT DIESEM DREIßIG JÄHRIGEN KRIEG IST MEIN NAME ELLEGAST HIERZULANDE ERSTMALS AUFGETAUCHT – UND DAS FAMILIENWAPPEN SAGT AUS, DASS ES SICH UM EINEN SCHWEDISCHES GESCHLECHT HANDELT  BILD- NR.  36     vom Familienwappen 

Durch die Anlage von Schützengräben sowie freien Schußfeldern seitens der          bayrischen und schwedischen Belagerer wurde eine erhebliche Anzahl an

Rebstöcken vernichtet. Eine systematische Wiederanpfanzung konnte sich in    späterer Zeit das verarmte Bürgertum nicht mehr leisten. Die Folgen waren katastrophal: Auswärtige Käufer blieben aus, die Weinpreise sanken, und um wenigstens ein leidliches Auskommen zu erzielen, pflanzten die einst stolzen Rebbauern mittlerweile Obstbäume.

Im Jahre 188o standen auf der Überlinger Gemarkung noch rund 54 ha Reben, aber ein zunehmender Mangel an sachverständigen Rebleuten, ferner die Mühen einer anstrengenden Rebarbeit sowie neue Beschäftigungs-möglichkeiten und schließlich das Einsetzen einer verheerender Blattfall-krankheit( der sogenannten Peronospora ) beschleunigte den Verfall der Überlinger Rebkulturen. Um die Jahrhundertwende setzte ein Prozeß der beschleunigten Aufgabe von Rebgärten ein.

Einzig der Spital in jener für den Rebbau ungünstigen Zeit der allgemeinen Entwicklung entgegenzusteuern und war bestrebt, seine Rebanlagen zu verbessern, rentabel zu machen und durch Neuankäufe zu vergrößern. Ein Überlinger Gemeinderatsbeschluß von 1873 machte dieser Erwerbspoltik jedoch einen gehörigen Strich durch die Rechnung, so daß sich geraume Zeit später lediglich noch 3 ha Rebgelände in städtischen Besitz befanden. Einen Ausweg aus der Misere schienen die in Deutschland eingeführten Ameri-kanerreben ( Hybriden ) dazustellen, die zwar eine geringe Qualität, dafür aber eine größere Quantität in Aussicht stellten. Hierfür gab der Gemeinderat 1925 grünes Licht, doch die neu angepflanzten Amerikanerreben mußten bereits während des Dritten Reiches entfernt und durch edlere Gewächse ersetzt werden. Die neuen Edelsorten, so die Argumentationsweise der damaligen Ratsherren, stellten sicherlich ein werbewirksames Aushänge-schild für die langsam Aufwind verspürende Fremdenverkehrsstadt Überlingen dar.

Die Stadt erwarb zu günstigen Konditionen ein 1,5 ha großes Gelände und ließ dieses mit geeigneten Edelreben bepflanzen. Zusätzlich wurde der Spitalkeller erweitert und mit einer Trink- bzw. Probierstube versehen.                                          All diese Maßnahmen führten zu einer beachtlichen Verbesserung der Wein-          qualität, so daß der Überlinger Wein bald mit seinem Nachbarn in Meersburg             in Wettstreit treten konnte. 1984 wurde letztmals im Rebstück ‘Lawinen‘ Wein geerntet. Dieses Grundstück schenkte im Jahre 1324 Frau Adelheid Labwinin dem Spital mit der Auflage, daß aller in diesem Weinberg wachsender Wein den Insassen des Altersheims zukommen soll. Das tägliche Quantum war nicht vorgeschrieben, und diese Stiftung besteht heute noch: Die Insassen Altersheims erhalten an Festtagen und an manchen Sonntagen eine Weinzuteilung. Die guten Ernteergebnisse der Jahre 1958-1959 erlaubten es, die Umstellung von Pfahl- auf Drahterziehung in Angriff zu nehmen. Da mittlerweile die Spitalkellerei das Brennrecht erworben hatte, konnten seit 1961 anfallende Stoffe wie Obstmaische, Weinhefe etc. in der eigenen Brennerei verarbeitet werden.

Die Gesamtrebenfläche des Spital- und Spendenfonds betrug im Jahre 1962          übrigens rund 8 ha.

Es ist der Stadtverwaltung hoch anzurechnen, daß sie, obgleich die Unkosten

Des Weinbaus nie gedeckt worden sind, denselben nie aufgegeben hat, sondern stets bemüht war, durch Vergrößerung der Rebfläche, durch Anbau der besten Sorten sowie durch Umstellung auf Drahtanlage eine lange Weinkontinuität am Leben zu erhalten.

Im Winter 1969/70 mehrten sich im Überlinger Gemeinderat freilich jene Stimmen, die auf eine Aufgabe des unrentablen städtischen Weingutes drängten. Eine vorteilhafte Lösung hinsichtlich dieser kontrovers geführten Frage fand sich darin, daß Heribert Kiefer, der 1965 aus Durbach(Ortenau) kommend, in Überlingen als Spitalgutverwalter angestellt worden war, die gesamte städtische Weinbaufläche von rund 9 ha pachtete und das Weingut fortan als Privatbetrieb führte.

Einer kontinuirlichen Vergrößerung ( durch Pacht und Kauf ) der Anbauflächen  des beliebten und Absatz findenden Seeweines bis auf immerhin 24 ha reine Rebfläche machte Mitte der 70er Jahre erfolgte Anbaustopp seitens der EG ein jähes Ende. Die Ausdehnung der Rebkulturen setzte alsbald der innerstädtischen Spitalanlage Grenzen in ihrer Entwicklung. denkmalschützerische Auflagen, räumliche Enge, Geruchskulisse und verbraucherfeindliche Abholmöglichkeiten bildeten die Hauptüberlegungen für die Aussiedlung und die Neuerichtung eines Betriebsgebäudes im Jahre 1978 an der Mühlbachstrasse am östlichen End Überlingens.

Im folgenden Jahr kamen Wohn- und Verkaufstrakt mit Büroraum und grosser Probierstube dazu. Beeindruckend in letzterer ist die Rustikalität mit der wichtigen Balkendecke, dem Kachelofen sowie den Stuhllehnen mit dem

spitälischen Kreuz mit Doppelquerbalken und der Weintraube, in der Kellerei          die grossen Edelstahltanks mit zusammen einem Fassungsvermögen von etwa            400.000 Litern. Erfreute der Überlinger Seewein in älterer Zeit, Konsumenten           in ganz Schwaben, im Allgäu, Österreich und der Schweiz, so werden heutigentags 70- 80 % der Weinerzeugung im direkten Verkauf an den Endverbraucher vermarktet. Die restliche Weinmenge gelangt in die Regale des autorisierten Fachhandels oder auf die Tische der gehobenen Gast-ronomie BILD- NR.  37      ETTIKETT     Als von der Stadt selbst und von Firmen bevorzugtes Weinpräsent lagert die eine oder andere Flasche Überlinger Weines in diversen europäischen Privatweinkellern.                                                                                                                  Existierten vormals noch Lagen wie Fuchsgasse oder Römerhalde, so ist             mittlerweile namentlich nur eine Großlage bezeichnet: Der Felsengarten(ein             Hinweis übrigens auf die molassesteinigen Verwitterungsböden, auf denen               die Reben wachsen).                                                                                               Spätburgunder(als Rotwein und als Weißherbst) und Müller- Thurgau sowie        auf 10 % Grauen Burgunder / Ruländer; den Rest bildeten Riesling, Traminer,             Gewürztraminer. Hinzu kamen im Jahr 2002 die Sorten Chardonnay und                   Weißer Burgunder.                                                                                                        Zum 1. Juli 2001 hat Bernhard Kiefer, der seit Jahren den Ausbau der Weine             leitet, das Weingut von seinem Vater übernommen.                                                   Der Familienbetrieb umfaßt neben dem Inhaber und seiner Frau noch 4 fest             angestellte Mitarbeiter. Zwei- bis dreimal im Laufe des Jahres werden Saison-           kräfte benötigt: Im Frühjahr beim Binden, bei der Stockpflege im Sommer und natürlich zur Lese im Herbst. Sämtliche Trauben werden von Hand gelesen und somit im Weinberg optimale Qualität erzielt.

2003 schlossen sich die Bodenseewinzer zum Bodensee- Wein e.V. zusammen; einer Vereinigung, die dem Besucher die Reize der Landschaft und ihrer Weine näherbringen will.

Der in Überlingen hergestellte Felsengarten – Seewein wird aufgrund seiner Qualität und hervorragender Absatzmöglichkeiten also sicherlich auch weiter-           hin dafür Sorgen, eine landwirtschaftliche Tradition aufrecht zu erhalten, die                über Jahrhunderte hinweg die Geschicke der hiesigen Bevölkerung begleitet               hat.

 

ANEKDOTE:

Der zuletzt genannte Inhaber(Bernhard Kiefer) sowie einen(schon früher bei         seinem Vater) angestellten Mitarbeiter, sind Beide dem BIOGRAFIEschreiber         schon sehr lang bekannt und zwar vom aktiven Musizieren in früherer Zeit bei         der Blas- und Volksmusik.

 

Um 1250 stifteten Überlinger Bürger für die Betreuung der Armen und Kranken,

Alten das SPITAL, das noch heute Krankenhaus und Altersheime unter-

hält; KLÖSTER DER REICHSTADT(Franziskaner, Johanniter und Kapu-

ziner hatten Klöster in Überlingen. Die Gruppen der Mönche und Nonnen

führt der Mystiker Heinrich Suso als Dominikaner an, dessen Mutter Über-

lingerin war; ÜBERLINGER RAT EMPFÄNGT DEN KAISER RUDOLF

VON HABSBBURG(Der Kaiser verleiht der Stadt bedeutende Freiheiten).

Sie empfängt Ihn mit zwei Bürgermeistern, Amann, dem Ratswahlkollegium,

den 7 alten und  7 neuen Zunftmeistern, den Räten der Patrizier zum

‘Löwen‘ und den Richtern, dahinter die Überlinger Zünfte; FREIE REICHS-

STADT ÜBERLINGEN Jahr 1397; Fahnenschwinger und Stadtwappen mit

Reichsadler BILD-NR. 38  (vom Wappen der Stadt);  MÜNZSTÄTTE DER                        

REICHSSTADT(Überlinger Münzmeister prägen das städtische Geld, Jahre

1200- 1550); MÜNSTERBAU, Jahre 1350- 1586 arbeiten Baumeister, Stein-

metze und Zimmerleute am größten spätgotischen Kirchenbau des Bodensee-

gebietes, dem Münster St. Nikolaus.    

Schon sehr früh (ich war erst 14 Jahre alt) sind wir in Urlaub gefahren und zwar nach Ruhpolding im Jahre 1969 sowie ins Berchtesgadenerland

 BILDER DAVON 39 + 40

Auch im Jahre 1970 waren meine Mutter und ICH im Urlaub. Diesesmal in

Freudenstadt und die weitere Umgebung + 2x Mal Bilder-Mix NR. 41 + 42

Bereits im Sommer, war ich mit meiner Mutter zwei Wochen in Freuden-

stadt/Schwarzwald im Urlaub. Ausser, daß wir den Ort erkundeten, waren

Wir oft noch im dortigen Kurhaus bei Veranstaltungen wie zum Beispiel die

Veranstaltungsreihe –Am laufenden Band- mit Rudi Carell(Er sang dann

später das Bestsellerlied ‘WANN WIRD’S MAL WIEDER SOMMER‘).

selbstverständlich waren wir auch bei den Triberger Wasserfällen und dem

dortigen Heimatmuseum sowie in Bad Herrenalb. Nicht zu vergessen ist dieBesichtigungderorthodoxen Kirche in Baden- Baden.

Auch im benachbarten Frankreich galt unser Interesse. So waren

wir in Colmar/Elsaß und im Straßburger Münster.                                        

Dann ein Jahr später war der Urlaubsort Garmisch- Partenkirchen           BILD DAVON 41 + 42 + 43 Dort wurde ich auch dann für einige Jahre passives

Mitglied beim SPORTCLUB RIESSERSEE(Eishockey) BILD 44

Vom Geschenkteller + BILD 45  vom  Foto  oder von Autogrammbild   

Überhaupt sind wir zur damaligen Zeit viel nach Bayern in Urlaub gefahren.

Unteranderem besuchten wir dabei auch die Königschlösser Neuschwanstein

und Hohenschwangau,  BILD   46   (42a)    von der Postkarte bevor

wir nach Ober-

ammergau(weltbekanntes Passionspielort) und nach Ettal(Kloster) fuhren.

Trotz der `HEILEN WELT`wie es für mich immerwieder aussah, ist mal 

wieder zu heilig Abend mein Vater angetrunken nach Hause gekommen.

Es wurde mal wieder rumgestritten(ohne zu berücksichtign, daß an für sich

ja HEILIG ABEND war),  hat mein Vater seine Wut am Tannenbaum  

rausgelassen indem er diesen dann zerstörte.  BILD  46a (Bild vom zer-  

störten Weihnachtsbaum) Damit war dieses Weihnachten – wie auch bei  

anderen Anlässen im Jahr – gelaufen und der Familienfriede wieder dahin.

 Erwähnenswert sind meine(mit meiner Mutter zusammen) Besuche bei den

BREGENZER FESTSPIELEN/Österreich-Vorarlberg. Auch schon im Jahr     zuvor als die Stadtkapelle Überlingen bei zwölf Auftritten mitwirkte. BILD-  NR. 47  (siehe bei Seite 72 von der Festschrift: 2oo- Jahre Stadtkapelle ÜB.)                                                                                                                 

Die Spiele(Theater- Bühne) auf dem See sind  bis heute noch eine Attraktion.

Sowie auch die im Bodensee befindliche Blumeninsel MAINAU die ich

in jungen Jahren besuchte.  BILDer  Nr. 48 und Nr. 49

Etwa zur gleichen Zeit bin ich in den aktiven Kegelsport beim Sportkegel-

Club ‘65 eingetreten.            BILD  50    mit Kegelsockel                           

Dort war ich kurze Zeit ausnahmslos nur aktiver Sportkegler in der zweiten

Mannschaft. Dann wurde ich zusätzlich noch in dieser Mannschaft Mann-

Schaftsführer und auch Kassier des Sportkegelclubs ‘65. Alle Kegelmann-

Schaften beim SKC- 65 bestanden nur aus Herren.       BILD  51              

(Von einer Mannschaftsbegrüßung vor dem Wettkampf)

Die Damen hatten einen eigenen Club der Sportkegelclub ‘63.

Der SKC ‘65 der Herren lief dann bis in den Spätsommer 1977 so recht

Und schlecht. Bekanntschaften vielerei wie z.B.gegenseitige Besuche sowie

Geburtstagsfeiern waren wie auch noch etliches mehr an der Tages

Da ich dann(in früher Jugend) eine lebensbedrohliche Nasen- und Kiefer-

höhlenvereiterung hatte(Diese Vereiterung konnte glücklicherweise nach

einer fünfstündigen Operation –ein Auge war noch betroffen behoben

werden. Da ich nun für einige Monate im Stirn und Kieferhöhlenbereich

anfällig für Infektionen war, chauffierte mich der seit Jahrzehnten ange-

stellte Fahrer von der Brennstoffhandelsfirma meines Vaters. Dieser

Fahrer war es auch, der mit mir viele Veranstaltungen im weiteren

Umkreis besuchte. Seien es Fußballspiele des FC SINGEN 04 oder

Teilnahme an Volksmärschen, besuch des Zirkus KRONE in Konstanz

BILD- NR.  52( von Eintrittskarte schon 1972 ) – oder auch bei uns Zuhause der Zirkus Hagenbeck BILD- NR. 48a(vom Plakat dann im August 1977), bei Verwandten Bad Bellingen /Hochrhein

Selbst beim späteren Erlernen der Fahrerlaubnis auf einem Verkehrs-

übungsplatz trainierte Er mich neben der Fahrschule her. Die grösste

Tat dieses angestellten Fahrers, war zweifelsfrei die bis dann zum

späteren Niedergang des Brennstoffgeschäftes meines Vaters leuale

Verhaltens und zwar in jeder Beziehung gegenüber meiner Muttter und

mir. Der Fahrer glaubte (wie meine Mutter und Ich) halt auch, daß die

alkoholischen Eskapaten meines Vaters trotz allem, meiner Mutter und

mir doch noch eine Existens ist.

Dieses führte dazu, daß ich vom Gymnasium zur Realschule wechseln

musste. Somit war das Erlernen einer zweiten Fremdsprache –es wäre

französisch gewesen- auf normalem Weg für mich nicht mehr möglich.

Gleich in der Realschule war ein 10- tägiger Aufenthalt im Schullandheim

in Altglashütten/Schwarzwald. Ein Ereignis das zum ersten Mal(mit 15 Jahren)

Bei einem Cafebesuch mit Klassenkameraden, ICH ein Kirschwasser

(aus Neugier eben den ‘SCHNAPS‘das Kirschwasser) trank. Im Gegen-

satz zu meinen Vater, fand ICH dann kein Gefallen am Schnaps. BILD

53       Postkartenrückseite (46a)

Allerdings erwähnenswert ist dann in der Realschule das Unterrichtsfach

Werken. Dort fertigte ich eine LOKOMOTIVE die ich bis heute noch in

meinem Besitz habe.    BILD  54

Auch machten wir einen Theaterbesuch von der Schulklasse aus. Und zwar     im Stadttheater in ST.- Gallen/ Schweiz am 1o. Mai 1972  BILD- NR.  55  (von der Eintrittskarte).

REALSCHULE ÜBERLINGEN    BILD 56 von der Realschule früher

Gymnasium(alt) gewesen.

SCHULORDNUNG der REALSCHULE ÜBERLINGEN/SEE – Stand ‘70

 

Wo viele Menschen täglich zusammenkommen, ist eine Ordnung unerlässlich. Sie soll dazu dienen, der Schulgemeinschaft durch ihre Richtlinien die Grund-lage für ein gutes Lernen und ein gesundes Verhältnis zwischen Lehrerm und    Schülern zu gewähren. Darüber hinaus soll Sie mithelfen, den jungen Menschen   zur Gemeinschaft zu erziehen,die ohne Ordnung nicht möglich ist. Wer sich seiner Jugend schon in die Gemeinschaft einfügen lernt, dem wird es später im Leben nur von Vorteil sein. Jeder Schüler hat nicht nur sorgfältig seine schulischen Verpflichtungen zu erfüllen, sondern Lehrern und anderen Erwachsenen gegenüber mit Höflichkeit und Anstand zu begegnen. Im Verhältnis zum Mitschüler möchte bitte jeder einzelne stets hilfsbereit und rücksichtsvoll sein.       

 

A  TEILNAHME AM UNTERRICHT

 

1.  Jeder Schüler nimmt pünktlich und regelmäßig am Unterricht und an allen             schulischen Veranstaltungen teil, wenn letztere nicht auf freiwilliger Basis be-     ruhen.

2.  Im Krankheitsfall benachrichtigen die Erziehungsberechtigten spätestens      nach 2 Tagen schriftlich oder telefonisch den Klassenlehrer oder die Schul-     leitung. Kommt der Schüler wieder zur Schule, legt er dem Klassenlehrer eine    schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vor, aus der die genauen Daten und die Gründe für die Abwesenheit ersichtich sind.

3.  Beurlaubungen aus sonstigen Gründen bedürfen der vorherigen Genehmigung die vom Erziehungsberechtigten schriftlich beantragt wird: der  Klassenlehrer kann den Schüler bis zu einem Tag beurlauben; Urlaub von zwei bis vierzehn Tage wird von der Schulleitung erteilt, längere vom staatlichen Schulamt.

4.  Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien bzw. Feiertagen werden nur bei amtsärztlich verordnetem Kuraufenthalt oder bei Schüleraustausch mit dem Ausland genehmigt.

5.  Fach Leibesübungen: a) Wer in einer einzelnen Stunde nicht mitturnen kann, legt dem Fachlehrer eine Erklärung der Erziehungsberechtigten vor, b) wer längere Zeit nicht mitturnen kann, legt dem Fachlehrer ein ärztliches Zeugnis vor, c) vom Turnen freigestellte Schüler sind im Unterricht anwesend, wenn Sie nicht vom Fachlehrer beurlaubt sind.     

  • Schüler, die ohne Grund und Erlaubnis Unterricht versäumen, müssen mit zeitweiliger oder dauernder Ausweisung aus der Realschule Überlingen rechnen. Das gleiche kann ausgesprochen werden bei groben Verstößen gegen gute Sitten und Anstand, die geeignet sein könnten, die Klassen- oder Schulgemeinschaft ernsthaft zu gefährden.                                                                            

 B  UNTERRICHTSBEGINN – PAUSEN - SCHULABSCHLUSS

1.  Für auswärtige Schüler sind Klassenräume geöffnet. Überlinger Schüler er     scheinen erst zum Klingelzeichen. Das Betreten anderer Räume als den an-gebenen vor Unterrichtsbeginn kann nicht gestattet werden.

2.  Beim ersten Läuten begeben sich die Schüler ruhig in ihre Unterrichtsräume. Unnötiger Aufenthalt auf Treppen und Fluren in den kleinen Pausen ist nicht gestattet.

3.  Bei Unterrichtsbeginn befindet sich jeder Schüler auf seinem Platz.

4.  Karten- und Sammlungsräume dürfen nur im Beisein des Fachlehrers oder mit dessen Erlaubnis betreten werden.

5.  Lehrer benötigen im Laufe eines Unterrichtstages die Pausen zur Ent-spannung, so daß die Schüler nur in dringensten Fällen das Lehrerzimmer aufsuchen.

6.  In der grossen Pause verlassen alle Schüler die Klassen und begeben sich     alsbald auf den Hof. Bei Regenwetter –besonderes Klingelzeichen- gilt diese    Regelung nicht.

7.  Das Verlassen des Schulgebäudes während der Schulzeit ist nur mit Er-     

laubnis des aufsichtführendes Lehrers gestattet.

8.  Ballspiele, Rennen und Schneeballwerfen sind untersagt.                                  

9.  Jeder Schüler wirft Papier nicht achtlos weg, in die Müllecke oder die     Papierkörbe. Auf keinen Fall darf Papier aus dem Fenster auf die Kur-              promenade geworfen werden. Nur wenige Schulen haben eine so ruhige und ideale Lage direkt am See, so daß das Ansehen der Kurstadt nicht durch die        Schule leiden muss, auch in der Zeit der Promenadenbaustelle und der pro-     visorischen Begehbarkeit der Promenade(so wie z.B. bei Hochwasser des        Sees)  BILD- NR. 57  (vom Steg).

 

MAN MUSS WISSEN: DIE VORGENANNTE SCHULE WAR BIS   ZIRKA  MITTE DER 70er JAHRE DANN DIE REALSCHULE AM SEE. ZUVOR das heisst früher vor der Realschule WAREN DIES DIE SCHULGEBÄUDE DES GYMNASIUMS. SPÄTER DANN, ZOG DIE REALSCHULE DANN IN EINEN NEUBAU IM SCHULZENTRUM IM NORDEN DER STADT. JAHRE ZUVOR WAR BEREITS DAS GYMNASIUM (in den 60iger Jahren) IN EINEN NEUBAU INS SPÄTERE SCHULZENTRUM UMGESIEDELT. ALS SCHÜLER WAR ICH EINST IM NEU UMGESIEDELTEN GYMNASIUM WIE DAS ANDERE MAL IN DER ALTEN REALSCHULE AM SEE; wie später dann auch Mitte der 70iger Jahre IN DER ABENDREALSCHULE AM SEE.    

 

---------ZWISCHENSPIEL---------------

Zuhause wartetenden meine Tierlieblinge: der –Pudel ‘ARKO‘ und die Vögel            Nymphensittich ‘PETER‘ und Wellensittich ‘HANSI‘ (siehe Abbildung im             Album)-, auf mich, die mir halfen den Schulstress besser bewältigen zu können. BILDer-  NR.   58(PUDEL)   59(NYMPHENSITTICH)                  60(WELLENSITTICH)

 

 

10. Nach Unterrichtsschluss werden die Unterrichtsräume sauber hinterlassen. Jeder einzelne ist für seinen Platz verantwortlich. Klassensprecher und Klassenordner sind besonders verantwortlich.                                                                     11. Auswärtige Schüler halten sich bis zur Abfahrt ihrer Verkehrsmittel in der     Klasse auf.

 

C  ALLGEMEINES

 

1.  Jeder Schüler ist für Lehr- und Lernmittel sowie alle Einrichtungs-              gegenstände mitverantwortlich. Die Erziehungsberechtigten haften für                die Beschädigungen. 

2.  Der Genuß von Alkohol und Nikotin ist verboten.

3.  Unternimmt ein Schüler bei Klassenarbeiten einen Täuschungsversuch,              so wird die Leistung mit der Note ‘ungenügend‘ bewertet.            

4.  Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Jeder Schüler wird                dringend ermahnt, keine grösseren Geldbeträge mit in die Schule zu nehmen.        Das gleiche gilt für Schmuck usw..

5.  Beim Brötchen und Milchverkauf stellt man sich an und versucht nicht              auf Kosten seiner Mitschüler sich vorzudrängen. Ältere Schüler haben hier                 keine Vorrechte gegenüber ihren jüngeren Kameraden.

6.  Jeder Lehrer hat Sprechstunden, so daß Eltern immer die Möglichkeit                   zu einer Rücksprache haben. Die Schüler erfahren das durch ihre Klassen-                lehrer.

7.  Bei Unfällen wird sofort der Schulleiter verständigt. Im Lehrerzimmer                befindet sich ein Arztneikasten für Erste Hilfe.

 

BILD- Nr. 61     von der Realschule( früher Gymnasium-ALT gewesen

 

 

 

Nachzutragen wären noch: 1. Daß ich bei der Jugendkapelle Überlingen,

wo ich seit 1964 Mitglied war, ebenso noch zwischen den Jahren 197o

und 198o Jugendleiter war sowie noch Saxophon und Klarinettenunter-

richt als Ausbilder gab.        DANKESBILD   62

Ein Ausflug der Jugendkapelle(noch vor einer angekündigten Jugendfreizeit

In den Bregenzerwald) nach(und zwar schon 1968) Duisburg uns brachte. Also ging ICH schon früh auf Reisen.      BILD/er  63     MIX           von Duisburg                                                                                                Daß ich im Jahre 1972 in die Überlinger Hänselezunft eintrat. BILD  64    vom Narren/Hänseleordnen

Zur Gründungsversammlung der Hänselezunft:

Am 05.01.1954 beschloss der Narrenrat ‘alle interessierten Überlinger Hän-      seleträger‘zu einer Versammlung einzuladen und die ‘notwendige Vorstand-    schaft zu gründen‘. Allen erschienen Hänsele werden ‘zwei Halbe Bier und eine Wurst spendiert‘.Am 08.01.1954 ergeht dann die Einladung an die               ‘Hänseleträger‘. Für die damalige Zeit ist folgender Nachsatz interessant:     

‘Es besteht keinerlei Trinkzwang!‘. Das Geld war damals noch so knapp,      dass man befürchten musste, der eine oder andere Hänsele würde sich vom    Besuch der Versammlung abhalten lassen, wenn er etwas zu trinken kaufen     muss. Heutzutage kämen weniger Hänsele wenn es nichts zu trinken gäbe.      Zur Gründungsverammlung am 13. Januar 1954 erschienen 81 Hänsele -        und acht Narrenräte – die dann auch ihre Vorstandschaft wählten. Aus neun   vorgeschlagenen Namen wurden der Hänselevater und sein Stellvertreter ge-   wählt.

Während bzw. in der LEBENSBIOGRAFIE- ZEIT, hat sich die SATZUNG der Hänselezunft Überlingen mehrmals verändert. Diese, nun hier dokumentierte  Satzung basiert auf dem noch zu beschließenden Stand am 18.11.2oo5 bei der Hänseleversammlung im Überlinger Pfarrzentrum und lautet wie folgt:

§   1 ( Name ) Die Vereinigung führt den Namen:

 HÄNSELEZUNFT  ÜBERLINGEN  ( HZÜ )

  • Sie hat ihren Sitz in Überlingen/ Bodenseeund ist eine Abtei-
  • lung der Narrenzunft Überlingen e.V. ( NZÜ ). Jedes  Mit-
  • glied der Hänselezunft ist somit auch Mitglied der Narren-
  • zunft.
  • §    2/3 ( Ursprung )
  •   Die Überlinger Hänselezunft wurde im Jahre 1954 zur
  •   Reinerhaltung und Weiterführung des Brauchtums der       
  •   Überlinger Hänselefasnacht ins Leben gerufen. Die
  •   traditionellen Fasnachtsbräuche sollen den Nachfahren                                                   
  •   erhalten bleiben.
  •   Die Hänselezunft wird vom Hänselevater geführt. Er oder
  •   Sein Stellvertreter vertreten die Hänselezunft nach Außen. 
  •   Dr Hänselevater ist auch Vorsitzender des Hänselerates, der
  •      Sich wie folgt zusammmensetzt:
  • Hänselevater, stellvertretender Hänselevater, Hänselekassier,
  • Hänseleschreiber, 10 Hänseleräte, sowie Narrenvater und
  • Narrenmutter.
  • Der Hänselevater, sein Stellvertreter, Hänselekassier und
  • Hänseleschreiber vertreten die Interessen der HZÜ im
  • Gesamtvorstand der Narrenzunft Überlingen e.V. mit Sitz
  • und Stimme. Sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig in anderen
  • Funktionen Mitglieder des Gesamtvorstandes sein. Im
  • Verhinderungsfall ist ein Hänselerat als Vertreter zu be-
  • nennen, der jedoch ein Stimmrecht nur in Belangen der HZÜ
  • hat.         
  • §  4  (Aufgaben des Vorstandes)                                                                                                                 
  • Dem Hänselerat obliegt die allgemeine Aufsicht über die
  • Hänselezunft. Er regelt alle Fragen, die die Hänselezunft
  • sowie die Hänselefasnacht betreffen, selbständig und                         
  • eigenverantwortlich. Die Beschlußfassung des Hänselerates
  • erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  • Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmen-          
  • gleichheit ist der Antrag abgelehnt. 
  • Es wird durch Handzeichen abgestimmt, auf Antrag geheim.
  • Mitglieder des Hänselerates steht für öffentliche Auftritte eine
  • Zunftkappe in der Form der Narrenratskappe mit Roßfuchs-
  • schwanz, jedoch in der Farbe schwarz mitFlitter, zur Ver-
  • fügung. Am Kopfende befindet sich als Abschluß eine
  • Rosette in den vier Hänselefarben.
  • §  5(Mitgliedschaft)
  • Zunftmitglied kann jeder Mann ab 18 Jahren werden, dessen
  • Lebensmittelpunkt Überlingen ist und der sich der Überlinger
  • Fasnet verschrieben hat. Um zu den Neuaufnahmen(siehe§9)
  • zugelassen zu werden, hat er bis Aschermittwoch des Vor-
  • jahres einen formlosen Antrag an den Hänselevater zu richten,
  • über den der Hänselerat entscheidet.
  • §  6 (Mitgliederversammlung)
  • Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern der
  • Hänselezunft. Sie wird vom Hänselevater einmal im Jahr zur
  • ordentlichen Mitgliedersammlung einberufen. In dieser Ver-
  • sammlung ist der Bericht des Hänselevaters und des Hänsele-
  • kassiers vorzulegen, Ehrungen, Satzungsänderungen und Neu-
  • wahlen vorzunehmen. Den Vorsitz führt der Hänselevater. Auf
  • Antrag von mindestens fünfzig Zunftmitgliedern muß eine
  • außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
  • Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden
  • Mitglieder durch Handzeichen gefaßt. Stimmenenthaltungen
  • bleiben ausser Betracht. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag
  • abgelehnt.
  • §   7(Wahlen)Die Mitgliederversammlung wählt den Hänselevater, seinen
  • Stellvertreter, den Hänselekassier, den Hänseleschreiber sowie
  • Die Hänseleräte unmittelbar und geheim auf 3 Jahre. Eine Be-
  • schränkung der Wiederwahl besteht nicht.
  • §  8( Häs ) Das Hänselehäs setzt sich zusammen aus Kappe mit                                                                   Roßfuchs-
  • schwanz, Anzug mit weißem Schweißtuch und Glocken, Kar-                                     
  • batsche, weißes Oberhemd mit schwarzer Krawatte, weiße
  • Handschuhe, schwarze Socken bzw. Strümpfe und schwarze
  • Schuhe.
  • Das Häs(Kappe und Anzug) ist aus weißem Leinen, auf das Filz-        
  • plätzchen in Streifen geschnitten, aufgenäht sind und zwar beim
  •                   Anzug(Overall): drei Reihen schwarz und eine Reihe bunt in der                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        f                 folge gelb-blau-rot-grün von links nach rechts, von der          

                  Knopflochleiste aus gesehen. Die schwarzen Reihen werden am

                  oberen Rand mit Pailletten(Flitter) versehen. Der Abschluß der

                  Ärmel, der Hosenbeine und des Gollers ist aus schwazem Filz-

                  Tuch. An den Hosenbeinen sind auf der linken und rechten

                 Außenseite je drei Glocken , in verschiedener Größe, klangver-

                 schieden abgestimmt, in gleichem Abstand untereinander be-

                 festigt. Das Schweißtuch, ein weißes quadtratisches Tuch(Herren-

                 taschentuch), wird auf Brusthöhe an der Knopfleiste befestigt.

                 Die Kappe ist im Gesamteindruck im Gesicht überwiegend

                 schwarz. Das Gesicht(Brillenmaske, Nasen und Mundöffnung)

                 wird durch Pailetten bestimmt. Auf Nasenhöhe ist der Rüssel

                 angebracht, der aus schwarzem Samt besteht und mit Watte

                 gefüllt ist.

                 Auf der Vorderseite ist eine Reihe Pailetten aufgenäht. Der Ab-    

                 schluß bildet eine rote Filzquaste. Die Reihenfolge der Filz-      

                 Plätzchen ist eine Reihe bunt, zwei Reihen schwarz mit Pailet-        

                 ten am oberen Rand. Die Farbfolge ist analog zum Anzug.               

                 Auf der Rückseite der Kappe ist der Rotfuchsschwanz, zwei         

                 Zentimeter von der Mitte nach links versetzt, befestigt. Die        

                 Kappe ist innen mit einem weißen Schweißtuch ausgeschlagen.          

                 Ergänzend wird auf die ausführliche Beschreibung des Hänsele-          

                 Häses der HZÜ verwiesen. Die Karbatsche ist lose in der Hand       

                 zu tragen und nicht als Knüppel aufzuwinkeln. Sie darf nicht um       

                 den Körper gebunden werden. Um den Gesamteindruck des          

                 Hänseles nicht zu verändern, dürfen Hänselenadeln, Zunftbläm-     

                 perlrinnerungsplaketten sowie Teilnehmerbändel nur auf dem

                 Goller, verdeckt durch die Hänselekappe getragen werden.      

 

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 “Zuletzt geändert am Sonntag, 31. Juli 2011”

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